Wenn der Arbeitgeber Abmahnungen ausspricht, werden diese von den Arbeitnehmern oftmals nicht als solche erkannt und ernst genommen. Abmahnungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit nicht der Schriftform und können auch im Rahmen eines scheinbar beiläufigen Personalgesprächs ausgesprochen werden. War auf Arbeitgeberseite eine dritte Person bei dem Gespräch anwesend, hat der Arbeitnehmer im Streitfall schlechte Karten.
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