Frau L. hat eine neue Stelle als Hotelfachangestellte in Aussicht und den Entwurf für einen Arbeitsvertrag bereits vorliegen. Den Entwurf möchte sie vor Unterzeichnung anwaltlich überprüft wissen. Sie ist überrascht, als sie im Laufe des Gespräches erfährt, dass auf das Arbeitsverhältnis auch die Regelungen eines Tarifvertrages Anwendung finden, zumal dieser Umstand mit keinem Wort in dem Arbeitsvertrag erwähnt wird. Außerdem gehört Frau L. keiner Gewerkschaft und der neue Arbeitgeber keinem Arbeitgeberverband an.
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