Durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das am 14. August in Kraft trat, soll die diskriminierungsfreie Behandlung von Beschäftigten sichergestellt werden. Das Gesetz hat acht Gründe aufgestellt, nach welchen die Benachteiligung von Beschäftigten verboten ist: aus Gründen der Zugehörigkeit zu einer Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechtes, der Religion, der Weltanschauung, der Behinderung, des Alters und der sexuellen Identität.
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