Treffpunkt Arbeitsrecht
Arbeitsrecht  ·  Themen  ·  Impressum  

  Angebot
Intern
 Startseite
 Archiv
 Login/Benutzerinfos

Kommunikation
 Feedback
 Seite empfehlen

  Inhaltsverzeichnis
Abfindung[3]
Abmahnung[2]
Arbeitslosigkeit[1]
Arbeitsrecht[178]
Arbeitsvertrag[7]
Ausschlussfristen[4]
Befristung[6]
Firmenfahrzeug[2]
Kündigung[71]
Lohn und Gehalt[4]
Mobbing[2]
Mutterschutz[4]
Tarifrecht[5]
Urlaub[3]
Zeugnis[2]

  Service Center
Kündigungsschutzgesetz
Bundesurlaubsgesetz
Mutterschutzgesetz
Heimarbeitsgesetz
Teilzeit -und BefristungsG

 

  EuGH:Zur erleichterten Befristung von Arbeitsverträgen mit älteren Arbeitnehmern
Mehr zum Thema Befristung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH)  hatte sich in seinem Urteil vom 22.11.2005 mit Frage zu beschäftigen, inwieweit die Regelung in § 14 Abs.3 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (a.F.) gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstößt. Darin war zuletzt geregelt, dass mit Arbeitnehmern, die das 52. Lebensjahr vollendet haben, unbegrenzt befristete Arbeitsverhältnisse ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes geschlossen werden können, sofern mit einem zuvor bestandenen Arbeitsverhältnis kein enger sachlicher Zusammenhang vorlag. 

(mehr...)

  Der befristete Arbeitsvertrag
Mehr zum Thema Befristung

Ein Arbeitsleben lang in einer Firma ? Heute kaum mehr vorstellbar. Ein Grund für eine kurze Verweildauer in einem Betrieb ist häufig der Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages. Wann eine Befristung wirksam vereinbart werden kann, unter welchen Voraussetzungen die mehrfache Befristung möglich ist, und welche rechtlichen Folgen eine unwirksame Befristung nach sich zieht lesen Sie hier...

(mehr...)

  UrteileEuGH: Altersdiskriminierung durch erleichterte Befristungsmöglichkeit ab 52
Mehr zum Thema Befristung
Thema Befristung von Arbeitsverträgen - Altersdiskriminierung

 

EuGH Urteil vom 22.11.2005 C-144/04

(mehr... | Urteile)

  Service CenterTeilzeit -und BefristungsG
Mehr zum Thema Befristung (mehr... | Service Center)

  AktuellWirksamkeit einer Haushaltsbefristung
Mehr zum Thema Befristung Die Befristung eines Arbeitsvertrags ist nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG sachlich gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er entsprechend beschäftigt wird. Eine Befristung nach dieser Vorschrift erfordert die Vergütung des Arbeitnehmers aus Haushaltsmitteln, die vom Haushaltsgeber im Haushaltsplan für eine Aufgabe von vorübergehender Dauer mit einer konkreten Sachregelung auf der Grundlage einer nachvollziehbaren Zwecksetzung versehen sind. Diesen Anforderungen genügt die Ausbringung eines kw-Vermerks nicht. Aus einem kw-Vermerk allein ergibt sich auch nicht, dass für die Beschäftigung des Arbeitnehmers nur ein vorübergehender betrieblicher Bedarf besteht (§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG). Dies hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts entschieden. Der Senat hat offen gelassen, ob sich die Beklagte als Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts auf den Sachgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG überhaupt berufen kann oder ob dies nicht der Fall ist, weil ihr Haushalt nicht durch ein Gesetz ausgebracht, sondern von ihren eigenen Organen aufgestellt wird. (mehr... | Aktuell)

  AktuellBefristung eines Arbeitsvertrags nach § 57b Abs. 1 Satz 2 HRG
Mehr zum Thema Befristung Nach § 57b Abs. 1 Satz 2 HRG in der bis 17. April 2007 geltenden Fassung (jetzt: § 2 Abs. 1 Satz 2 WissZeitVG) ist die Befristung von Arbeitsverträgen mit wissenschaftlichem Personal an Hochschulen nach abgeschlossener Promotion bis zu einer Dauer von sechs Jahren, im Bereich der Medizin bis zu einer Dauer von neun Jahren zulässig. Die längere Befristungsmöglichkeit im Bereich der Medizin beruht auf der zeitlichen Inanspruchnahme durch die Facharztausbildung. Sie gilt daher nur für wissenschaftliches Personal der medizinischen Fachrichtungen, nicht für Wissenschaftler anderer Fachbereiche. Dies hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts entschieden. (mehr... | Aktuell)

  Fachbeiträge
Rechtsanwältin Parwin Schausten

Rechtsanwältin Parwin Schausten, Fachanwältin für Arbeitsrecht

Autorin der Fachbeiträge



ferner Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des DAV

ASP Rechtsanwälte Krefeld - Arbeitsrecht Familienrecht Erbrecht Handelsvertreterrecht