Es ist immer noch einer der am weitesten verbreiteten Irrtümer, dass der Arbeitgeber im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses automatisch eine Abfindung zahlen müsste. Wer eine Abfindung möchte, muss mit dem Arbeitgeber mehr denn je hart verhandeln. Der Arbeitgeber wird regelmäßig nur dann bereit sein, eine Abfindung zu zahlen, wenn er kündigungsschutzrechtlich unter Druck gerät; die Zahlung einer Abfindung eröffnet die Möglichkeit, sich von dem Arbeitsverhältnis freizukaufen. Wann und in welcher Höhe Abfindungen üblicherweise gezahlt werden, wann das Gesetz ausnahmsweise einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung vorsieht, die Auswirkungen der Zahlung auf das Arbeitslosengeld, inwieweit Abfindungen der Einkommenssteuer unterliegen – Antworten auf diese Fragen finden Sie hier...
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