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  RP-Kolumne: Die Sache mit der Abfindung
Mehr zum Thema Abfindung

Weit verbreitet ist noch immer der Gedanke, dass im Falle der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses automatisch eine Abfindung durch den Arbeitgeber gezahlt werden müsste. Die anwaltliche Auskunft, dass es sich hierbei um einen Irrtum handelt, nehmen die Arbeitgeber zunächst mit gewisser Erleichterung und die Arbeitnehmer mit Enttäuschung entgegen.

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  Die Abfindung - Wie teuer ist ein Arbeitsverhältnis?
Mehr zum Thema Abfindung

Es ist immer noch einer der am weitesten verbreiteten Irrtümer, dass der Arbeitgeber im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses automatisch eine Abfindung zahlen müsste. Wer eine Abfindung möchte, muss mit dem Arbeitgeber mehr denn je hart verhandeln. Der Arbeitgeber wird regelmäßig nur dann bereit sein, eine Abfindung zu zahlen, wenn er kündigungsschutzrechtlich unter Druck gerät; die Zahlung einer Abfindung eröffnet die Möglichkeit, sich von dem Arbeitsverhältnis freizukaufen. Wann und in welcher Höhe Abfindungen üblicherweise gezahlt werden, wann das Gesetz ausnahmsweise einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung vorsieht, die Auswirkungen der Zahlung auf das Arbeitslosengeld, inwieweit Abfindungen der Einkommenssteuer unterliegen – Antworten auf diese Fragen finden Sie hier...

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  AktuellKeine Leistungsklage auf Abfindung aus einem nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit vereinbarten Sozialplan
Mehr zum Thema Abfindung Eine Leistungsklage gegen den Insolvenzverwalter auf Zahlung der Abfindung aus einem nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit abgeschlossenen Sozialplan ist unzulässig. § 209 Abs. 1 Nr. 2 InsO hat für Sozialplanansprüche keine Bedeutung. (mehr... | Aktuell)

  Fachbeiträge
Rechtsanwältin Parwin Schausten

Rechtsanwältin Parwin Schausten, Fachanwältin für Arbeitsrecht

Autorin der Fachbeiträge



ferner Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des DAV

ASP Rechtsanwälte Krefeld - Arbeitsrecht Familienrecht Erbrecht Handelsvertreterrecht