Häufig wird nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch um rückständiges Arbeitsentgelt gestritten. Und da nicht immer Ausschlussfristen greifen, ist ein Streit um das liebe Geld auch Jahre später noch denkbar. Frühestens mit Eintritt der Verjährung hätte der Arbeitgeber erstmals die Möglichkeit, den Arbeitnehmer an der Durchsetzung rückständiger Lohnansprüche zu hindern. Hat der Arbeitnehmer jedoch seinen rückständigen Lohnanspruch erfolgreich erstritten und erfolgt die Zahlung in einem späteren Kalenderjahr, stellt sich die Frage, wie die verspätete Lohnzahlung lohnsteuerrechtlich zu behandeln ist.
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