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  Abgerechnet wird später ...
Mehr zum Thema Lohn und Gehalt

Häufig wird nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch um rückständiges Arbeitsentgelt gestritten. Und da nicht immer Ausschlussfristen greifen, ist ein Streit um das liebe Geld auch Jahre später noch denkbar. Frühestens mit Eintritt der Verjährung hätte der Arbeitgeber erstmals die Möglichkeit, den Arbeitnehmer an der Durchsetzung rückständiger Lohnansprüche zu hindern. Hat der Arbeitnehmer jedoch seinen rückständigen Lohnanspruch erfolgreich erstritten und erfolgt die Zahlung in einem späteren Kalenderjahr, stellt sich die Frage, wie die verspätete Lohnzahlung lohnsteuerrechtlich zu behandeln ist.

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  AktuellHöhe des Urlaubsentgelts
Mehr zum Thema Lohn und Gehalt Nach § 1 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) haben Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Bei der Ermittlung der Höhe des Urlaubsentgelts sind alle im gesetzlichen Referenzzeitraum der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn gezahlten laufenden Vergütungsbestandteile - mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes - zu berücksichtigen (§ 11 BUrlG). (mehr... | Aktuell)

  AktuellRückzahlung von Ausbildungskosten
Mehr zum Thema Lohn und Gehalt Klauseln, nach denen der Arbeitnehmer zur Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten verpflichtet ist, unterliegen der Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. BGB. Voraussetzung für eine Rückzahlungsklausel ist danach, dass die Ausbildung von geldwertem Vorteil für den Arbeitnehmer ist und dieser nicht unangemessen lange an das Arbeitsverhältnis gebunden wird. Ist eine zu lange Bindungsdauer vereinbart, führt dies grundsätzlich zur Unwirksamkeit der Rückzahlungsklausel insgesamt; ein Rückzahlungsanspruch besteht nicht. Ob dies grundsätzlich auch für den Fall gilt, dass die Rückzahlungsvereinbarung erst nach Abschluss der Fortbildungsmaßnahme getroffen wurde, hat der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts jetzt offen gelassen. Ist der Arbeitgeber zur Fortzahlung des Arbeitsentgelts während der Schulungsmaßnahme verpflichtet, verweigert er aber die Zahlung trotz eindeutiger Rechtslage und kommt daraufhin eine Vereinbarung zustande, nach der der Arbeitgeber die Teilnahme an der Maßnahme zu vergüten und der Arbeitnehmer unter bestimmten Umständen die Kosten zu erstatten hat, so ist diese Vereinbarung an den allgemeinen Grundsätzen zu messen. (mehr... | Aktuell)

  AktuellGleichbehandlung bei Lohnerhöhungen
Mehr zum Thema Lohn und Gehalt Aufgrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Arbeitnehmer bei Anwendung einer selbst gesetzten Regelung gleich zu behandeln. Deshalb darf er auch im Falle einer freiwillig gewährten allgemeinen Lohnerhöhung Unterschiede nur aus sachlichen Gründen machen. Der Arbeitgeber muss die Anspruchsvoraussetzungen so abgrenzen, dass nicht ein Teil der Arbeitnehmer sachwidrig oder willkürlich von der Vergünstigung ausgeschlossen wird. (mehr... | Aktuell)

  Fachbeiträge
Rechtsanwältin Parwin Schausten

Rechtsanwältin Parwin Schausten, Fachanwältin für Arbeitsrecht

Autorin der Fachbeiträge



ferner Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des DAV

ASP Rechtsanwälte Krefeld - Arbeitsrecht Familienrecht Erbrecht Handelsvertreterrecht